Folgende Unterschiede sprechen im direkten Vergleich zu anderen Gesellschaftsformen wie der Aktiengesellschaft (AG), der offenen Handelsgesellschaft (OHG), der Kommanditgesellschaft (KG) besonders für die GmbH:
Kunden und auch Geschäftspartner verbinden mit dieser Gesellschaftsform bereits ein seriöses Auftreten am Markt.
Viele Unternehmen, Betriebe und Einzelkaufleute haben sich daher schon lange für diese renommierte Rechtsform entschieden.
Gerade in jüngster Zeit scheint die GmbH als Rechtsform für Unternehmen aber nochmals an Attraktivität gewonnen zu haben. Nach der Erfahrung in unserer Praxis wandeln sich immer mehr Unternehmen und Einzelkaufleute in eine GmbH um.
Die GmbH kann dank des Stammkapitals von 12.500 bzw. 25.000 € wesentlich günstiger gegründet werden als viele andere Rechtformen.
Es geht auch viel schneller eine GmbH zu gründen als dies bei vielen anderen Unternehmensformen der Fall ist.
Auch die Vertretung einer GmbH zu regeln ist einfach.
Die Haftung ist tatsächlich für alle Beteiligten, d.h. Gesellschafter, Geschäftsführer und auch ggf. Prokurist beschränkt. Anders als bei anderen Rechtsformen muss niemand persönlich haften.
Die Alltagstauglichkeit einer GmbH ist deutlich besser als bei vielen anderen Gesellschaftsformen. Formalitäten, die im laufenden Geschäft einzuhalten sind, halten sich sehr in Grenzen und sind leicht zu handhaben.
Nicole Mutschke
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Henning Linnenberg
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Claudia Halstenberg
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht