Vielleicht stellt sich Ihnen die Frage, ob es nicht vielleicht einfacher und auch kostengünster wäre, eine bestehende GmbH zu übernehmen/ zu kaufen. Hier ist Vorsicht geboten! Das vermeintliche Schnäppchen kann sich schnell als Bumerang erweisen.
Übernehmen Sie eine bestehende GmbH, so übernehmen Sie diese mit allen Rechten, Pflichten und vor allem auch Verbindlichkeiten.
Sollte die übernommene GmbH daher Schulden haben oder aus irgendeinem anderen Grund plötzlich Ansprüche gegenüber der übernommenen GmbH geltend gemacht werden, haben Sie schlechte Karten. Dies gilt selbst dann, wenn Sie bzw. der Verkäufer der GmbH selbst, von diesen Problemen bei dem Verkauf gar nichts wussten.
Tatsächlich haben wir in unserer Praxis sehen müssen, dass ohne fundierte juristische Beratung bestimmte Fehler sehr häufig auftreten. Beispielhaft möchten wir daher drei typische Fehler im Rahmen der Gründung nennen:
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Diverse andere Fehler zeigen sich nicht unbedingt sofort, sind aber auch bereits „angelegt“ und nicht weniger nachteilig.
Im Grundsatz gilt: Sie können durchaus beeinflussen, wie schnell die Gründung erfolgt. Je schneller Sie entscheiden und handeln, je schneller kann die GmbH natürlich auch in das Handelsregister eingetragen werden. Mit dieser Eintragung in das Handelsregister ist die Gründung vollzogen und die GmbH kann am Markt auftreten. In der Regel dauert es bis zu diesem Zeitpunkt zwei bis vier Wochen.
Möchten Sie mit der GmbH eine handwerkliche Tätigkeit ausüben, ist eine Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich. Einige in der Handwerksordnung aufgeführten Gewerbe sind zulassungspflichtig, d.h. zur Eintragung in die Handwerksrolle ist grundsätzlich ein Meisterbrief erforderlich.
Wichtig zu wissen: Bei der GmbH ist es aber ausreichend, wenn (nur) der Geschäftsführer der GmbH über einen Meisterbrief verfügt. Die Gesellschafter, die das Kapital der Gesellschaft halten und den Geschäftsführer einstellen und entlassen können, benötigen keinen Meisterbrief.
Wollen Sie mit der GmbH ein Gewerbe betreiben, so ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich. Leider definiert kein Gesetz, was genau ein „Gewerbe“ ist, auch nicht die Gewerbeordnung. Regelmäßig wird Gewerbe aber definiert als eine auf Gewinnerzielung gerichtete, auf Dauer angelegte, nicht generell verbotene, selbständige Tätigkeit, die planmäßig und für eine gewisse Dauer ausgeübt wird und kein „freier Beruf“ ist. Ein Gewerbe kann dabei haupt- oder nebenberuflich ausgeübt werden. Sobald die Tätigkeit Ihrer GmbH unter diese Definition fällt, hat somit eine Gewerbeanmeldung zu erfolgen.
Nicole Mutschke
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Henning Linnenberg
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Claudia Halstenberg
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht